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Hinweise für den Nachwuchsbereich 2018/19 des KFV Harz


Grundsatz


Alle Fußballspiele auf Kreisebene werden auf der Grundlage der gültigen Satzung und Ordnungen des FSA durchgeführt. Darüber hinaus sind Anweisungen und Hinweise der spielleitenden Stelle (VJA) und den amtlichen Mitteilungen verbindlich.
Für die Durchführung aller zur Austragung kommenden Pflichtspiele finden
- die gültige Satzung
- alle Ordnungen des FSA
- die amtlichen Mitteilungen des FSA
- die Anweisungen des Staffelleiters
- die Rahmenrichtlinien für Ordnungsdienste
- Regelwerk des FSA für Klein- und Großfeldspiele
- sowie nachfolgende Ausschreibungen
Anwendung.


Stichtage für die Saison 2018/ 2019


A-Junioren: 01.01.2000 und jünger
B-Junioren: 01.01.2002
C-Junioren: 01.01.2004      Juniorinnen 01.01.2003
D-Junioren: 01.01.2006      Juniorinnen 01.01.2005
E-Junioren: 01.01.2008      Juniorinnen 01.01.2007
F-Junioren: 01.01.2010      Juniorinnen 01.01.2009
G-Junioren: 01.01.2012      Juniorinnen 01.01.2011


Spielplanung


Alle Spielansetzungen der Spiele im Bereich des KFV Harz sowie die Spiele um den Kreispokal (außer G-Junioren) des Spieljahres werden im DFBnet veröffentlicht und gelten als amtliche Ansetzungen.

1. Spieltage
Als Spieltag für die B-, D- und F-Junioren wird der Samstag, für die C-, E- und G-Junioren wird der Sonntag festgelegt. An den Wochenenden an der Jugendweihe oder Konfirmation stattfinden und Mannschaften dadurch nicht spielen können wird der Donnerstag davor als Regelspieltag festgelegt (Anstoß 18:00 Uhr).

2. Spielfeld
Die Altersgruppen A-, B-, und C-Junioren spielen grundsätzlich Großfeld. Es gelten die Bestimmungen der Jugendordnung des FSA. Bei den C-Junioren wird bei Bedarf ein Spielbetrieb nach „Norweger Modell“ organisiert. Hierzu ist die Meldung von 11er und 7er Mannschaften möglich. Über die Art der Durchführung, Staffeleinteilung, Trennung nach Mannschaftsstärken in Staffeln entscheidet der Jugendausschuss nach Eingang der Meldungen. Die Altersklassen F-, E-, und D-Junioren spielen Kleinfeld. Es gelten die Bestimmungen der Jugendordnung des FSA.

3. Spielbetrieb/ Staffeleinteilung
Der Jugendausschuss wird nach Eingang aller Mannschaftsmeldungen über den Modus, wie die Meisterschaft der jeweiligen Altersklassen ausgetragen wird, entscheiden. Der Jugendausschuss des KFV Harz entscheidet bei Bedarf über eine etwaige Staffeleinteilung und den sich daraus ergebenden Spielmodus.

D-, E- und F-Junioren
Die Mannschaften werden in Vorrundenstaffeln aufgeteilt und werden als 1.Kreisklasse im dfbnet geführt. Hat ein Verein mehrere Mannschaften in einer AK, werden diese verschiedenen Staffeln zugeordnet. In diesen Staffeln wird in Hin- und Rückspielen um den Staffelsieg gespielt.
Alle Spiele der Vorrundenstaffeln sind bis zum 31.12. des Spieljahres auszutragen. Für nichtausgetragene Spiele wird eine kostenpflichtige Wertung beim Jugendsportgericht beantragt. In der zweiten Spielrunde kann jeweils nur eine Mannschaft eines Vereins in die Kreisliga (Meisterrunde) und in der 1.Kreisklasse aufsteigen bzw. verbleiben.
Die Staffelsieger steigen in die Meisterrunde (Kreisliga) auf, die Zweitplatzierten verbleiben in der 1. Kreisklasse (Runde der Zweiten). Beide Staffeln werden jeweils mit sechs Mannschaften starten, bei weniger als sechs Vorrundenstaffeln wird der Modus zum Auffüllen rechtzeitig bekanntgegeben (kann je Altersklasse abweichen und wird vom Jugendausschuss beschlossen). Die weiteren Platzierten werden in der 2. Kreisklasse in Staffeln zusammengefasst (bei Bedarf auch mit 7 oder 8 Mannschaften). In der Meisterrunde (Kreisliga) wird um den Kreismeistertitel gespielt. Die Mannschaften in der 1. und 2. Kreisklasse spielen um die Staffelsiege. In den Staffeln wird in Hin- und Rückspielen gespielt.
Spielt eine 2. Mannschaft oder weitere in der Kreisliga, ist diese nicht aufstiegsberechtigt zur Landesliga.

F-Junioren
Die Spiele der F-Junioren werden nach den Regeln der Fairplay-Liga durchgeführt. Für alle Mannschaften die am Ligaspielbetrieb teilnehmen, muss für alle Spieler ein gütiger Spielpass vorliegen.

G-Junioren
Die Turniere der G-Junioren werden nach den Regeln der Fairplay-Liga durchgeführt. Mit der Meldung einer G-Juniorenmannschaft verpflichtet sich der Verein zur Ausrichtung von mindestens ein Turnier in dieser Altersklasse.
Die Mannschaftsmeldungen für die G-Juniorenmannschaften ist auf dem Staffeltag der G-Junioren dem Staffelleiter zu übergeben. Die Hallen- und Feldturniere werden auf dem Staffeltag vergeben. Die Kreismeister werden sowohl auf dem Feld als auch in der Halle in Turnierform ermittelt. Die Spielstärke beträgt 1 Torwart und 5 Feldspieler. Abweichend von den Kleinfeldregeln darf der Abstoß auch über die Mittellinie gehen. Die Art der Ausführung von Abstößen durch den Torwart und von Freistößen ist den Spielern freigestellt.
Die G-Junioren spielen auf einem Spielfeld 20x40 Meter. Die Spielzeit beträgt 12 Min. auf dem Feld und 10 Min. in der Halle. Im Pokal wird 2x20 min gespielt. Enden Pokalspiele unentschieden, wird die Entscheidung durch Ausführung von Torschüssen von der Strafstoßmarke herbeigeführt. Es gibt keine Verlängerung.
G-Juniorenspieler benötigen nicht zwingend einen Spielerpass, hier ist die die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Kopie Geburtsurkunde) ausreichend.



4. Ballgrößen


Es wird mit folgenden Ballgrößen gespielt:
G-Junioren: Größe 3 (290 g) Durchmesser: 19,10 cm
F-Junioren: Größe 3-4 (290 g) Durchmesser: 19,10 cm / 21,01 cm
E-Junioren: Größe 4 (290 g/350 g) Durchmesser: 21,01 cm
D-Junioren: Größe 4-5 (350 g) Durchmesser: 21,01 cm / 22,28 cm
C-A-Jun: Größe 5 (410 g-450 g)



Mannschaftsmeldung


Für alle Mannschaften (außer G) ist die Nutzung des elektronischen Spielberichtes zwingend. Für die Nutzung des elektronischen Spielberichtes ist das Erstellen einer Spielberechtigungsliste (nur Spieler die tatsächlich zum Einsatz geplant sind) spätestens zwei Wochen vor Beginn der Spiele im DFBnet erforderlich.
Vom zuständigen Staffelleiter (Punktspielbetrieb) ist diese zu bestätigen (Fixierung). Weitere Anmeldungen von Spielern auf die Spielberechtigungsliste sind rechtzeitig, schriftlich beim zuständigen Staffelleiter zu beantragen (siehe SPO § 4, 2 a).
Der Einsatz von Spielern kann nur erfolgen, sofern diese zum Zeitpunkt der Spieldurchführung in die Spielberechtigungsliste dieser Mannschaft eingetragen sind.
Verstöße hiergegen können zu einem Einspruch gegen die Spielwertung führen und sportgerichtliche Konsequenzen für den betroffenen Verein und den Spieler nach sich ziehen.
Vereine mit mehreren Mannschaften in einer Altersklasse haben für jede Mannschaft eine getrennte Meldung abzugeben.



Spielbericht


Geforderte Unterschriften im elektronischen Spielbericht müssen nach SR-Freigabe durch Eintragung der Vereinskennung ebenfalls elektronisch fixiert werden. Beide Vereinsverantwortliche haben nach dem Spiel elektronisch zu bestätigen.

Bei Ausfall des DFBnet ist der Ersatzspielbericht (siehe Homepage KFV) zu nutzen. Auswechslungen und Torschützen sind vom Schiedsrichter nach Spielenden einzutragen. Vorkommnisse und alle gezeigten Karten sind von dem betreffenden Vereinsvertreter durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. Nachträgliche Berichte durch den Schiedsrichter sind im Spielbericht anzukündigen.

Bei Anfertigung eines Ersatzspielberichtes ist der gastgebende Verein verpflichtet dem Schiedsrichter einen an den Staffelleiter adressierten und frankierten Briefumschlag zu übergeben.

Der Schiedsrichter ist für die unverzügliche Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Spielberichtes verantwortlich (SpO § 28, 6). Bei Ausfall des DFBnet, ist das Ergebnis des Spiels per Telefon, SMS, PC oder App durch den Heimverein in das dfbnet zu melden.



Spielberechtigung im Verein


Für die Spielberechtigung im Verein ist § 7 JO zu beachten
1. Junioren/Juniorinnen einer unterklassigen Mannschaft können in einer höherklassigen Mannschaft in ihrer Altersklasse ihres Vereins zum Einsatz kommen.
2. Nach jedem Einsatz eines Spielers in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft der jeweiligen Altersklasse ist ein Mitwirken in einem Pflichtspiel in einer unterklassigen Mannschaft der jeweiligen Altersklasse seines Vereins erst nach einer Schutzfrist von 2 Tagen möglich. In den letzten 4 Spieltagen nach Rahmenterminplan der jeweiligen Altersklassen beträgt die Schutzfrist 10 Tage.
Als höhere Mannschaften im Sinne dieser Bestimmungen gelten:
- eine höhere Mannschaft derselben Altersklasse (z.B. B2 in B1)
3. Junioren/Juniorinnen können jeweils in die nächst höhere Altersklasse ihres Vereins eingesetzt werden.
Beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Altersklassen ist der Einsatz in der unteren Altersklasse ohne Wartefrist möglich.
4. Zur Einhaltung der sportlichen Fairness sind in Pflichtspielen unterklassiger Mannschaften nicht mehr als 3 Junioren/Juniorinnen höherklassiger Mannschaften einzusetzen, soweit Spiele auf Kleinfeld ausgetragen werden, sind nicht mehr als 2 Junioren/Juniorinnen höherklassiger Mannschaften einzusetzen. Junioren/Juniorinnen gehören zur höherklassigen Mannschaft, wenn sie mindestens 50 % der Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in höherklassigen Mannschaften zum Einsatz kamen.
5. Junioren welche noch nicht das 18. und Juniorinnen welche noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an einem Kalendertag nur an einem Spiel/Turnier teilnehmen.
6. Für Vereine mit mehreren Mannschaften in einer Altersklasse auf Kreisebene gelten folgende Änderungen
Spielen in einer Alters- und/ oder Spielklasse mehrere Mannschaften eines Vereins,
6.1. so haben sich die Spieler nach dem 3. Spieltag fest gespielt. Bei Änderungen in der Spielermeldung, ist diese vor dem 4. Spieltag neu abzugeben.
6.2. können vor Beginn der 2. Spielrunde max. 3 Spieler innerhalb der Mannschaften getauscht werden.
6.3. Beim Wechsel innerhalb einer Altersklasse zu einer unterklassigen Mannschaft ist eine Wartefrist von 5 Tagen einzuhalten
6.4. Höherklassige Spieler des Kreises (50%) dürfen nicht in unterklassigen Mannschaften eingesetzt werden
6.5. über berechtigte Anträge entscheidet der Jugendausschuss
7. Spieler ab der Landesliga dürfen im Kreis nur eingesetzt werden in
- der ersten im Kreis spielenden Mannschaft
- Spielen mehrere Mannschaften im Kreis, in der Mannschaft in der höchsten Spielklasse im Kreis



Mädchen im Spielbetrieb (JO § 4 Abs. 5)


In den Altersklassen der G bis B ist es erlaubt; Mannschaften gemischt aus Junioren und Juniorinnen zu bilden. In diesen Altersklassen können auch Mannschaften der Juniorinnen am Spielbetrieb der Junioren teilnehmen. In den Altersklassen G- bis C-Junioren dürfen Juniorinnen ein Jahr überaltert mitspielen.



Freundschaftsspiele und Turniere


Während der Pflichtspielzeit sind alle Freundschaftsspiele und Turniere (geplante Termine) 4 Wochen vor ihrer Durchführung dem zuständigen Staffelleiter zu melden.



Wechselspieler JO § 15 Abs.3


Ein Verein kann vor Beginn des Spieles bis zu 7 Auswechselspieler nominieren, die auf dem Spielberichtsbogen vor dem Spiel zur Eintragung kommen müssen. Für den Einsatz dieser Spieler trägt der Verein selbst die Verantwortung. Von diesen können in allen Altersklassen bis 4 Spieler eingewechselt werden. Nur im Punktspielbetrieb (bis maximal Landesliga) ist ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln bei Spielunterbrechung gestattet.



Spielgemeinschaften


Gemäß dem § 12 der Jugendordnung können in allen Altersklassen der Junioren/Juniorinnen Spielgemeinschaften gebildet werden. Der Antrag auf die Bildung einer Spielgemeinschaft gilt nur für ein Spieljahr. Der bestätigte Antrag muss bis 4 Wochen vor Pflichtspielbeginn dem Staffelleiter vorliegen.



Spielgemeinschaften auf Kreisebene


Eine Spielgemeinschaft umfasst immer die gesamte Altersklasse des Vereins. Sollten Vereine über eine größere Anzahl an Spielern in einer Altersklasse verfügen, jedoch zu wenig für eine weitere Mannschaft, wird ihnen gestattet mit anderen Vereinen eine Spielgemeinschaft zu bilden. Dies gilt dann für alle Mannschaften dieser Altersklasse, für alle Mannschaften ist ein Verein verantwortlich und dieser ist bei Antragstellung zu benennen. Auf Grund der Programmierung im dfbnet darf der Name der Spielgemeinschaft max. 30 Buchstaben betragen.



Gastspielgenehmigungen


Juniorinnen und Junioren ist das Mitwirken in Pflichtspielen in einem anderen Verein als Gastspieler möglich. Voraussetzung ist, dass Juniorinnen und Junioren in ihrem Stammverein in ihrer Altersklasse keine Spielmöglichkeit haben. JO § 6 Abs. 3



Gastspielgenehmigungen auf Kreisebene


Abweichend von § 6 der JO können die Vereine beim Jugendausschuss des KFV Gastspielgenehmigungen beantragen, hierzu ist der Vordruck des KFV zu verwenden. Als Voraussetzung für die Eintragung der Gastspieler im dfbnet, ist die Zuordnung des Stammvereins dem aufnehmenden Verein als Spielgemeinschaft. Dies wird auch in fussball.de so ersichtlich sein. Beide Vereine erklären mit der Unterschrift ihre Zustimmung. Die Eintragung der Gastspielgenehmigung im Spielerpass entfällt.



Spielverlegungen nach § 18 Abs. 2 SpO


Spielverlegungen sind auf der Grundlage von begründeten Antragen möglich. Voraussetzung ist, dass sich beide am Spiel beteiligten Vereine geeinigt haben. Die Anträge müssen spätestens sieben Tage vor dem angesetzten Spiel beim zuständigen Staffelleiter, ausschließlich über das Modul "Spielverlegung Online“ im dfbnet, gestellt werden. Sie sind kostenpflichtig und die Gebühr ist nach Aufforderung durch den KFV zu begleichen. Wird ein Antrag auf Spielverlegung gestellt ohne, dass die Zustimmung des anderen am Spiel beteiligten Vereins beigefügt wurde, ist dieser gegenstandslos. Das Spiel kommt wie angesetzt zur Austragung. Jede Änderung des festgelegten Spieltermins, des Austragungsortes oder der Anstoßzeit bedarf der Genehmigung des Staffelleiters. Spielverlegungen und Neuansetzungen sind den Vereinen spätestens 4 Tage vor dem vorgesehen Termin bekannt zu geben. Spielverlegungen von Spielen der letzten zwei (2) Spieltage der Saison, welche die Meisterschafts- bzw. Aufstiegs- und Abstiegsspiele beeinflussen, wird grundsätzlich nicht zugestimmt.
Spielverlegungen wegen Erkrankungen von Spielern erfolgen grundsätzlich nicht. Für Spielverlegungen auf einen späteren Termin als dem im Spielplan angegeben Termin, werden folgende Gebühren erhoben.
Spielverlegungen bei den A- bis C-Junioren 20,- Euro,
Spielverlegungen bei den D- bis F-Junioren 10,- Euro.



Spielausfälle


Abteilungen haben grundsätzlich kein Recht ein Spiel abzusagen. Nur der Spiel- bzw. Jugendausschuss ist grundsätzlich berechtigt Spiele, auch kurzfristig, aufgrund äußerer Umstände abzusetzen. Fällt ein Spiel, aus welchen Gründen auch immer, aus, so sind innerhalb einer Woche die dafür maßgeblichen Gründe durch den verantwortlichen Verein dem Staffelleiter schriftlich nachzuweisen. Die spielleitende Stelle entscheidet über eine Neuansetzung des Spieles. Kommt eine Neuansetzung wegen der fehlenden oder nicht ausreichenden Entschuldigung nicht in Betracht, so leitet die spielleitende Stelle ein Verfahren vor dem zuständigen Sportgericht ein.
Bei Unbespielbarkeit der Plätze hat die Heimmannschaft alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Spielabsage zu vermeiden. Bei einem Spiel der ersten Serie ist zu überprüfen ob die Paarung gedreht werden kann. Darüber hinaus ist auch zu prüfen ob das Spiel von Samstag auf Sonntag verlegt werden kann. Der Zeitpunkt der letzten Beurteilung der Bespielbarkeit und der damit eventuell notwendigen Spielabsage ist auf einen möglichst späten Zeitpunkt zu legen, spätestens jedoch so, dass ein Anreisen der Gastmannschaft und des Schiedsrichters verhindert wird.
Bei Ausfällen verständigt der Verein seinen Gegner und den Staffelleiter, dieser verständigt in der Regel den Schiedsrichter. Ist der Staffelleiter nicht erreichbar ist vom Verein auch der Schiedsrichter bzw. der Ansetzer zu verständigen. Entstehende Schiedsrichterkosten durch verspätetet oder nicht gemachte Absagen trägt der Verein der für die Absagen verantwortlich ist.



Sportliches Verhalten (SpO §25)


1. Während der Ausübung des Sports wird von allen Beteiligten sportliches Verhalten verlangt.
2. Verstöße gegen den Grundsatz sportlichen Verhaltens können neben den vom Schiedsrichter zu verhängenden Spielstrafen durch die zuständigen Organe oder durch die zuständigen Sportgerichte geahndet werden.
3. Jede Mannschaft muss einen Spielführer benennen, der mit einer sichtbaren Armbinde deutlich zu kennzeichnen ist. Bei vorzeitigem Ausscheiden ist ein Vertreter zu benennen. Nur der Spielführer ist berechtigt, unter Wahrung der Autorität des Schiedsrichters, ihn über getroffene Entscheidungen zu befragen. Die Vereine haben darauf einzuwirken, dass möglichst besonnene und zuverlässige Spieler zu Spielführern ernannt werden.



Kostenregelung


Bei allen Pflichtspielen tragen die Vereine die Kosten. Die Schiedsrichterkosten trägt der gastgebende Verein.



Proteste und Einsprüche


Proteste, Einsprüche sowie Fristen und Gebühren regeln die Ordnungen des FSA.

Aufstiegsrecht zur Landesliga


Die Kreismeister bei den B- bis D-Junioren steigen in die Landesliga auf. Verzichtet der Kreismeister kann der KFV eine andere Mannschaft als Aufsteiger melden. Über eventuelle Aufstiegsspiele entscheidet der Landesjugendausschuss. Mannschaften, die aufsteigen möchten, haben dies bis zum 01.06. dem Vorsitzenden des Jugendausschusses des KFV Harz schriftlich mitzuteilen.



Kreispokal


An den Kreispokalspielen nehmen alle Mannschaften aller Altersgruppen, außer den Mannschaften der Verbandsliga und C-Junioren Kleinfeld teil. Mannschaften die nicht am Spielbetrieb teilnehmen sind für den Kreispokal nicht startberechtigt.
Alle Pokalspiele sind zwingend innerhalb von 10 Tagen nach den im Rahmenterminplan vorgesehenen Termin durchzuführen, danach erfolgt eine kostenpflichtige Wertung durch das Sportgericht.
Die unterklassigen Mannschaften haben in allen Runden Heimrecht, auch bei den F- bis D-Junioren mit Beginn der Spielklasseneinteilung zur 2. Spielrunde.
Sind im Viertelfinale eines Pokalwettbewerbs noch zwei Mannschaften eines Vereins, so bestreiten diese Mannschaften eines der Viertelfinalspiele.
Die Kreispokalsieger sollen möglichst auf neutralem Platz ermittelt werden. 2 Pokalspiele werden als Vorspiele vor den Pokalendspielen der Herren durchgeführt. Die anderen Pokalspiele werden an einem „Tag der Pokalendspiele“ an einem Ort durchgeführt. Vereine können sich bis zum 01.05. für die Ausrichtung bewerben. Liegen keine Bewerbungen vor entscheidet das Los bei gleichklassigen Mannschaften über das Heimrecht, ansonsten hat die unterklassige Mannschaft Heimrecht. In den Pokalspielen der G- bis D-Junioren ist ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln von max. 4 Spielern bei Spielunterbrechung gestattet.



Hallenkreismeisterschaft


Die Hallenkreismeisterschaften (Fußball/ Futsal) sind für alle Mannschaften des KFV Harz die am Spielbetrieb teilnehmen eine Pflichtveranstaltung. Mannschaften die nicht am Spielbetrieb teilnehmen sind für die Halle nicht startberechtigt.
1. Alle Mannschaften ab Landesliga spielen generell Futsal
2. G-, F- und E-Junioren spielen generell Fußball
3. Alle Kreismannschaften der D-, C- und B-Junioren spielen generell Fußball und können zusätzlich beim Futsal starten
Der Modus, die genauen Termine und Spielpläne werden rechtzeitig auf der Internetseite Harzfussball.de bekanntgegeben.



Schiedsrichter


Für die A-, B- und C-Junioren sowie für die Meisterrunden der D-, E- und F-Junioren werden durch den Schiedsrichterausschuss neutrale Schiedsrichter angesetzt. Für die Absicherung der Punkt- und Pokalspiele der D- und E-Junioren ist die platzbauende Mannschaft für die Gestellung der Schiedsrichter verantwortlich*.
Bei den Pokalspielen für A,- B- und C-Junioren generell und bei den D,- E- und F-Junioren ab dem Halbfinale und den G-Junioren im Finale werden Schiedsrichter durch den Schiedsrichterausschuss angesetzt¹. Schiedsrichter müssen bis einschließlich Halbfinale von den Heimmannschaften bezahlt werden, die Schiedsrichterkosten für die Finalspiele trägt der KFV. In den Meisterschaftsspielen trägt der Heimverein die Schiedsrichterkosten. Zur Durchführung der Hallenmeisterschaften werden die Schiedsrichter für alle Altersklassen angesetzt, die Kosten trägt der KFV.
Alle Spiele/Turniere der G-Junioren, wobei in Abstimmung der Vereine ein Moderator das Spiel/ Turnier begleiten kann.
Alle Spiele der F-Junioren, sind nach Fairplay-Regeln durchzuführen. In der 1. Kreisklasse und der 2. Kreisklasse kann in Abstimmung der Vereine ein Moderator das Spiel begleiten. In der Kreisliga (Meisterrunde) wird ein Schiedsrichter durch den KFV angesetzt.

*Für alle Schiedsrichter, auch die vom Verein gestellt werden, gilt der § 28 der SpO und die sich daraus ergebenen Aufgaben, Rechte und Pflichten. Werden Schiedsrichter durch die Vereine gestellt, ist dieser nach dem Spiel zwingend im ESB als Schiedsrichter einzutragen.


Erziehungsmaßnahmen und Wertung gelber, gelb-roter und roter Karten (JO § 18) Strafen sind:
- die Verwarnung durch gelbe Karte;
- der Feldverweis auf Zeit (Kleinfeld- D-Junioren u. jünger)
- der Feldverweis durch gelb-rote Karte (Großfeld)
- Feldverweis auf Dauer durch rote Karte.
Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist nicht zulässig.



Ordnungsstrafen


Verwaltungsentscheide (z.B. fehlende Spielermeldung; Nachmeldungen, mangelnde Spielberichte usw.) werden durch die Staffelleiter ausgesprochen, dabei wird eine Schreibpauschale von 1,50 Euro erhoben. RuVO §45b



Ordnungsdienst


Jede Heimmannschaft hat entsprechend der Rahmenrichtlinie für Ordnungsdienste für die Sicherheit aller Beteiligten Rechnung zu tragen. Zuwiderhandlungen ziehen ein Verfahren beim Jugendsportgericht nach sich. Ein Nachweis über den Einsatz des Ordnungsdienstes ist für den Veranstalter Pflicht.
Ein Nachweis des Einsatzes von Ordner ist für das gesamte Spieljahr nachzuweisen.
Jeder der am Spiel beteiligten Vereine hat bei unsportlichen Verhaltensweisen seiner Zuschauer Eltern und Fans sofort einzuschreiten und gegebenenfalls diese vom Platz zu verweisen. Ein entsprechender Bericht ist dem Staffelleiter zu übersenden.



Kunstrasenplätze


Die generelle Nutzung von Kunstrasenplätzen als Haupt- oder Ausweichplatz ist gestattet. Der Mannschaftsmeldung ist beizufügen, mit welchem Schuhwerk auf dem Kunstrasen gespielt werden darf (siehe SpO § 30, Ziffer 2)



Post


Der Jugendausschuss wird den gesamten Postverkehr elektronisch über Email erledigen. Die Zustellung der Post ausschließlich über den elektronischen Verteiler des Verbandes.



Auswahlspiele des DFB, FSA und KFV


1. der Verein, der ein Junior/ eine Juniorin für Auswahlspiele oder Lehrgänge abstellen muss, kann für die Mannschaft, für die er/sie fest gespielt ist, die Verlegung eines angesetzten Pflichtspieles schriftlich beim Verwaltungsorgan (Staffelleiter) beantragen. Dieser Antrag hat unverzüglich nach Erhalt der Einladung zu erfolgen, aus organisatorischen Gründen gilt dies nicht für Hallenmeisterschaften.
2. Junioren/Juniorinnen, die einer Einladung zu Auswahl -und Sichtungsaufgaben ohne anerkannte Entschuldigung nicht Folge leisten, sind bis zur Klärung durch den zuständigen Jugendausschuss des KFV bzw. FSA automatisch vorgesperrt.
3. Wegen der Einladung von Junioren/Juniorinnen zu Auswahlaufgaben darf ein Männer– bzw. Frauenspiel nicht abgesetzt werden.
4. Junioren/Juniorinnen in Wartefrist (Vereinswechsel) können an Auswahlaufgaben teilnehmen. Während einer Sperrfrist ist dies nicht gestattet.

Alle genannten Termine sind Pflichttermine, die Nichteinhaltung dieser Forderungen ist ein Ordnungsvergehen, das durch einen Verwaltungsentscheid (RuVO §45b) geahndet wird.


Schlussbestimmungen / Rechtsmittelbelehrung


1. Die vorstehende Ausschreibung zum Spielbetrieb des KFV Harz tritt mit seiner Veröffentlichung am 01.07.2018 in Kraft und ersetzt zu diesem Zeitpunkt die bisherige Fassung.
2. Gegen diese Ausschreibung, die durch Beschluss des Präsidiums des KFV Harz in Kraft gesetzt wurde, ist kein Rechtsmittel zulässig (RuVO § 22).





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