- Männer - Nachwuchs - Schiedsrichter -
Hinweise für den Nachwuchsbereich 2018/19 des KFV Harz
Grundsatz
Alle Fußballspiele auf Kreisebene werden auf der Grundlage der gültigen Satzung und Ordnungen
des FSA durchgeführt. Darüber hinaus sind Anweisungen und Hinweise der spielleitenden
Stelle (VJA) und den amtlichen Mitteilungen verbindlich.
Für die Durchführung aller zur Austragung kommenden Pflichtspiele finden
- die gültige Satzung
- alle Ordnungen des FSA
- die amtlichen Mitteilungen des FSA
- die Anweisungen des Staffelleiters
- die Rahmenrichtlinien für Ordnungsdienste
- Regelwerk des FSA für Klein- und Großfeldspiele
- sowie nachfolgende Ausschreibungen
Anwendung.
Stichtage für die Saison 2018/ 2019
A-Junioren: 01.01.2000 und jünger
B-Junioren: 01.01.2002
C-Junioren: 01.01.2004 Juniorinnen 01.01.2003
D-Junioren: 01.01.2006 Juniorinnen 01.01.2005
E-Junioren: 01.01.2008 Juniorinnen 01.01.2007
F-Junioren: 01.01.2010 Juniorinnen 01.01.2009
G-Junioren: 01.01.2012 Juniorinnen 01.01.2011
Spielplanung
Alle Spielansetzungen der Spiele im Bereich des KFV Harz sowie die Spiele um den Kreispokal
(außer G-Junioren) des Spieljahres werden im DFBnet veröffentlicht und gelten als
amtliche Ansetzungen.
1. Spieltage
Als Spieltag für die B-, D- und F-Junioren wird der Samstag, für die C-, E- und G-Junioren
wird der Sonntag festgelegt. An den Wochenenden an der Jugendweihe oder Konfirmation
stattfinden und Mannschaften dadurch nicht spielen können wird der Donnerstag davor als
Regelspieltag festgelegt (Anstoß 18:00 Uhr).
2. Spielfeld
Die Altersgruppen A-, B-, und C-Junioren spielen grundsätzlich Großfeld. Es gelten die
Bestimmungen der Jugendordnung des FSA. Bei den C-Junioren wird bei Bedarf ein
Spielbetrieb nach „Norweger Modell“ organisiert. Hierzu ist die Meldung von 11er und 7er
Mannschaften möglich. Über die Art der Durchführung, Staffeleinteilung, Trennung nach
Mannschaftsstärken in Staffeln entscheidet der Jugendausschuss nach Eingang der Meldungen.
Die Altersklassen F-, E-, und D-Junioren spielen Kleinfeld. Es gelten die Bestimmungen
der Jugendordnung des FSA.
3. Spielbetrieb/ Staffeleinteilung
Der Jugendausschuss wird nach Eingang aller Mannschaftsmeldungen über den Modus,
wie die Meisterschaft der jeweiligen Altersklassen ausgetragen wird, entscheiden. Der Jugendausschuss
des KFV Harz entscheidet bei Bedarf über eine etwaige Staffeleinteilung
und den sich daraus ergebenden Spielmodus.
D-, E- und F-Junioren
Die Mannschaften werden in Vorrundenstaffeln aufgeteilt und werden als 1.Kreisklasse im
dfbnet geführt. Hat ein Verein mehrere Mannschaften in einer AK, werden diese verschiedenen
Staffeln zugeordnet. In diesen Staffeln wird in Hin- und Rückspielen um den Staffelsieg
gespielt.
Alle Spiele der Vorrundenstaffeln sind bis zum 31.12. des Spieljahres auszutragen.
Für nichtausgetragene Spiele wird eine kostenpflichtige Wertung beim Jugendsportgericht
beantragt. In der zweiten Spielrunde kann jeweils nur eine Mannschaft eines
Vereins in die Kreisliga (Meisterrunde) und in der 1.Kreisklasse aufsteigen bzw.
verbleiben.
Die Staffelsieger steigen in die Meisterrunde (Kreisliga) auf, die Zweitplatzierten verbleiben
in der 1. Kreisklasse (Runde der Zweiten). Beide Staffeln werden jeweils mit sechs
Mannschaften starten, bei weniger als sechs Vorrundenstaffeln wird der Modus zum Auffüllen
rechtzeitig bekanntgegeben (kann je Altersklasse abweichen und wird vom Jugendausschuss
beschlossen). Die weiteren Platzierten werden in der 2. Kreisklasse in Staffeln
zusammengefasst (bei Bedarf auch mit 7 oder 8 Mannschaften). In der Meisterrunde (Kreisliga)
wird um den Kreismeistertitel gespielt. Die Mannschaften in der 1. und 2. Kreisklasse
spielen um die Staffelsiege. In den Staffeln wird in Hin- und Rückspielen gespielt.
Spielt eine 2. Mannschaft oder weitere in der Kreisliga, ist diese nicht aufstiegsberechtigt
zur Landesliga.
F-Junioren
Die Spiele der F-Junioren werden nach den Regeln der Fairplay-Liga durchgeführt. Für alle
Mannschaften die am Ligaspielbetrieb teilnehmen, muss für alle Spieler ein gütiger Spielpass
vorliegen.
G-Junioren
Die Turniere der G-Junioren werden nach den Regeln der Fairplay-Liga durchgeführt. Mit
der Meldung einer G-Juniorenmannschaft verpflichtet sich der Verein zur Ausrichtung von
mindestens ein Turnier in dieser Altersklasse.
Die Mannschaftsmeldungen für die G-Juniorenmannschaften ist auf dem Staffeltag der
G-Junioren dem Staffelleiter zu übergeben. Die Hallen- und Feldturniere werden auf dem
Staffeltag vergeben. Die Kreismeister werden sowohl auf dem Feld als auch in der Halle in
Turnierform ermittelt. Die Spielstärke beträgt 1 Torwart und 5 Feldspieler. Abweichend von
den Kleinfeldregeln darf der Abstoß auch über die Mittellinie gehen. Die Art der Ausführung
von Abstößen durch den Torwart und von Freistößen ist den Spielern freigestellt.
Die G-Junioren spielen auf einem Spielfeld 20x40 Meter. Die Spielzeit beträgt 12 Min. auf
dem Feld und 10 Min. in der Halle. Im Pokal wird 2x20 min gespielt. Enden Pokalspiele
unentschieden, wird die Entscheidung durch Ausführung von Torschüssen von der Strafstoßmarke
herbeigeführt. Es gibt keine Verlängerung.
G-Juniorenspieler benötigen nicht zwingend einen Spielerpass, hier ist die die Vorlage eines
amtlichen Dokumentes (Kopie Geburtsurkunde) ausreichend.
4. Ballgrößen
Es wird mit folgenden Ballgrößen gespielt:
G-Junioren: Größe 3 (290 g) Durchmesser: 19,10 cm
F-Junioren: Größe 3-4 (290 g) Durchmesser: 19,10 cm / 21,01 cm
E-Junioren: Größe 4 (290 g/350 g) Durchmesser: 21,01 cm
D-Junioren: Größe 4-5 (350 g) Durchmesser: 21,01 cm / 22,28 cm
C-A-Jun: Größe 5 (410 g-450 g)
Mannschaftsmeldung
Für alle Mannschaften (außer G) ist die Nutzung des elektronischen Spielberichtes zwingend.
Für die Nutzung des elektronischen Spielberichtes ist das Erstellen einer Spielberechtigungsliste
(nur Spieler die tatsächlich zum Einsatz geplant sind) spätestens zwei Wochen
vor Beginn der Spiele im DFBnet erforderlich.
Vom zuständigen Staffelleiter (Punktspielbetrieb) ist diese zu bestätigen (Fixierung).
Weitere Anmeldungen von Spielern auf die Spielberechtigungsliste sind rechtzeitig, schriftlich
beim zuständigen Staffelleiter zu beantragen (siehe SPO § 4, 2 a).
Der Einsatz von Spielern kann nur erfolgen, sofern diese zum Zeitpunkt der Spieldurchführung
in die Spielberechtigungsliste dieser Mannschaft eingetragen sind.
Verstöße hiergegen können zu einem Einspruch gegen die Spielwertung führen und sportgerichtliche
Konsequenzen für den betroffenen Verein und den Spieler nach sich ziehen.
Vereine mit mehreren Mannschaften in einer Altersklasse haben für jede Mannschaft
eine getrennte Meldung abzugeben.
Spielbericht
Geforderte Unterschriften im elektronischen Spielbericht müssen nach SR-Freigabe
durch Eintragung der Vereinskennung ebenfalls elektronisch fixiert werden.
Beide Vereinsverantwortliche haben nach dem Spiel elektronisch zu bestätigen.
Bei Ausfall des DFBnet ist der Ersatzspielbericht (siehe Homepage KFV) zu nutzen. Auswechslungen
und Torschützen sind vom Schiedsrichter nach Spielenden einzutragen. Vorkommnisse
und alle gezeigten Karten sind von dem betreffenden Vereinsvertreter durch
Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen.
Nachträgliche Berichte durch den Schiedsrichter sind im Spielbericht anzukündigen.
Bei Anfertigung eines Ersatzspielberichtes ist der gastgebende Verein verpflichtet dem
Schiedsrichter einen an den Staffelleiter adressierten und frankierten Briefumschlag zu
übergeben.
Der Schiedsrichter ist für die unverzügliche Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten
Spielberichtes verantwortlich (SpO § 28, 6).
Bei Ausfall des DFBnet, ist das Ergebnis des Spiels per Telefon, SMS, PC oder App durch
den Heimverein in das dfbnet zu melden.
Spielberechtigung im Verein
Für die Spielberechtigung im Verein ist § 7 JO zu beachten
1. Junioren/Juniorinnen einer unterklassigen Mannschaft können in einer höherklassigen Mannschaft in ihrer Altersklasse ihres Vereins zum Einsatz kommen.
2. Nach jedem Einsatz eines Spielers in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft der jeweiligen Altersklasse ist ein Mitwirken in einem Pflichtspiel in einer unterklassigen
Mannschaft der jeweiligen Altersklasse seines Vereins erst nach einer Schutzfrist von 2 Tagen möglich. In den letzten 4 Spieltagen nach Rahmenterminplan der jeweiligen Altersklassen
beträgt die Schutzfrist 10 Tage.
Als höhere Mannschaften im Sinne dieser Bestimmungen gelten:
- eine höhere Mannschaft derselben Altersklasse (z.B. B2 in B1)
3. Junioren/Juniorinnen können jeweils in die nächst höhere Altersklasse ihres Vereins eingesetzt werden.
Beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Altersklassen ist der Einsatz in der unteren Altersklasse ohne Wartefrist möglich.
4. Zur Einhaltung der sportlichen Fairness sind in Pflichtspielen unterklassiger Mannschaften
nicht mehr als 3 Junioren/Juniorinnen höherklassiger Mannschaften einzusetzen, soweit
Spiele auf Kleinfeld ausgetragen werden, sind nicht mehr als 2 Junioren/Juniorinnen
höherklassiger Mannschaften einzusetzen. Junioren/Juniorinnen gehören zur höherklassigen
Mannschaft, wenn sie mindestens 50 % der Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in
höherklassigen Mannschaften zum Einsatz kamen.
5. Junioren welche noch nicht das 18. und Juniorinnen welche noch nicht das 16. Lebensjahr
vollendet haben, dürfen an einem Kalendertag nur an einem Spiel/Turnier teilnehmen.
6. Für Vereine mit mehreren Mannschaften in einer Altersklasse auf Kreisebene gelten
folgende Änderungen
Spielen in einer Alters- und/ oder Spielklasse mehrere Mannschaften eines Vereins,
6.1. so haben sich die Spieler nach dem 3. Spieltag fest gespielt. Bei Änderungen in der
Spielermeldung, ist diese vor dem 4. Spieltag neu abzugeben.
6.2. können vor Beginn der 2. Spielrunde max. 3 Spieler innerhalb der Mannschaften getauscht
werden.
6.3. Beim Wechsel innerhalb einer Altersklasse zu einer unterklassigen Mannschaft ist
eine Wartefrist von 5 Tagen einzuhalten
6.4. Höherklassige Spieler des Kreises (50%) dürfen nicht in unterklassigen Mannschaften
eingesetzt werden
6.5. über berechtigte Anträge entscheidet der Jugendausschuss
7. Spieler ab der Landesliga dürfen im Kreis nur eingesetzt werden in
- der ersten im Kreis spielenden Mannschaft
- Spielen mehrere Mannschaften im Kreis, in der Mannschaft in der höchsten Spielklasse
im Kreis
Mädchen im Spielbetrieb (JO § 4 Abs. 5)
In den Altersklassen der G bis B ist es erlaubt; Mannschaften gemischt aus Junioren und Juniorinnen zu bilden. In diesen Altersklassen können auch Mannschaften der Juniorinnen am Spielbetrieb der Junioren teilnehmen. In den Altersklassen G- bis C-Junioren dürfen Juniorinnen ein Jahr überaltert mitspielen.
Freundschaftsspiele und Turniere
Während der Pflichtspielzeit sind alle Freundschaftsspiele und Turniere (geplante Termine) 4 Wochen vor ihrer Durchführung dem zuständigen Staffelleiter zu melden.
Wechselspieler JO § 15 Abs.3
Ein Verein kann vor Beginn des Spieles bis zu 7 Auswechselspieler nominieren, die auf dem Spielberichtsbogen vor dem Spiel zur Eintragung kommen müssen. Für den Einsatz dieser Spieler trägt der Verein selbst die Verantwortung. Von diesen können in allen Altersklassen bis 4 Spieler eingewechselt werden. Nur im Punktspielbetrieb (bis maximal Landesliga) ist ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln bei Spielunterbrechung gestattet.
Spielgemeinschaften
Gemäß dem § 12 der Jugendordnung können in allen Altersklassen der Junioren/Juniorinnen Spielgemeinschaften gebildet werden. Der Antrag auf die Bildung einer Spielgemeinschaft gilt nur für ein Spieljahr. Der bestätigte Antrag muss bis 4 Wochen vor Pflichtspielbeginn dem Staffelleiter vorliegen.
Spielgemeinschaften auf Kreisebene
Eine Spielgemeinschaft umfasst immer die gesamte Altersklasse des Vereins. Sollten Vereine über eine größere Anzahl an Spielern in einer Altersklasse verfügen, jedoch zu wenig für eine weitere Mannschaft, wird ihnen gestattet mit anderen Vereinen eine Spielgemeinschaft zu bilden. Dies gilt dann für alle Mannschaften dieser Altersklasse, für alle Mannschaften ist ein Verein verantwortlich und dieser ist bei Antragstellung zu benennen. Auf Grund der Programmierung im dfbnet darf der Name der Spielgemeinschaft max. 30 Buchstaben betragen.
Gastspielgenehmigungen
Juniorinnen und Junioren ist das Mitwirken in Pflichtspielen in einem anderen Verein als Gastspieler möglich. Voraussetzung ist, dass Juniorinnen und Junioren in ihrem Stammverein in ihrer Altersklasse keine Spielmöglichkeit haben. JO § 6 Abs. 3
Gastspielgenehmigungen auf Kreisebene
Abweichend von § 6 der JO können die Vereine beim Jugendausschuss des KFV Gastspielgenehmigungen beantragen, hierzu ist der Vordruck des KFV zu verwenden. Als Voraussetzung für die Eintragung der Gastspieler im dfbnet, ist die Zuordnung des Stammvereins dem aufnehmenden Verein als Spielgemeinschaft. Dies wird auch in fussball.de so ersichtlich sein. Beide Vereine erklären mit der Unterschrift ihre Zustimmung. Die Eintragung der Gastspielgenehmigung im Spielerpass entfällt.
Spielverlegungen nach § 18 Abs. 2 SpO
Spielverlegungen sind auf der Grundlage von begründeten Antragen möglich. Voraussetzung
ist, dass sich beide am Spiel beteiligten Vereine geeinigt haben. Die Anträge müssen
spätestens sieben Tage vor dem angesetzten Spiel beim zuständigen Staffelleiter,
ausschließlich über das Modul "Spielverlegung Online“ im dfbnet, gestellt werden. Sie
sind kostenpflichtig und die Gebühr ist nach Aufforderung durch den KFV zu begleichen.
Wird ein Antrag auf Spielverlegung gestellt ohne, dass die Zustimmung des anderen am
Spiel beteiligten Vereins beigefügt wurde, ist dieser gegenstandslos. Das Spiel kommt wie
angesetzt zur Austragung. Jede Änderung des festgelegten Spieltermins, des Austragungsortes
oder der Anstoßzeit bedarf der Genehmigung des Staffelleiters. Spielverlegungen und
Neuansetzungen sind den Vereinen spätestens 4 Tage vor dem vorgesehen Termin bekannt
zu geben. Spielverlegungen von Spielen der letzten zwei (2) Spieltage der Saison, welche
die Meisterschafts- bzw. Aufstiegs- und Abstiegsspiele beeinflussen, wird grundsätzlich
nicht zugestimmt.
Spielverlegungen wegen Erkrankungen von Spielern erfolgen grundsätzlich nicht.
Für Spielverlegungen auf einen späteren Termin als dem im Spielplan angegeben
Termin, werden folgende Gebühren erhoben.
Spielverlegungen bei den A- bis C-Junioren 20,- Euro,
Spielverlegungen bei den D- bis F-Junioren 10,- Euro.
Spielausfälle
Abteilungen haben grundsätzlich kein Recht ein Spiel abzusagen. Nur der Spiel- bzw. Jugendausschuss
ist grundsätzlich berechtigt Spiele, auch kurzfristig, aufgrund äußerer Umstände
abzusetzen. Fällt ein Spiel, aus welchen Gründen auch immer, aus, so sind innerhalb
einer Woche die dafür maßgeblichen Gründe durch den verantwortlichen Verein dem Staffelleiter
schriftlich nachzuweisen. Die spielleitende Stelle entscheidet über eine Neuansetzung
des Spieles. Kommt eine Neuansetzung wegen der fehlenden oder nicht ausreichenden
Entschuldigung nicht in Betracht, so leitet die spielleitende Stelle ein Verfahren vor dem
zuständigen Sportgericht ein.
Bei Unbespielbarkeit der Plätze hat die Heimmannschaft alle Möglichkeiten auszuschöpfen,
um eine Spielabsage zu vermeiden. Bei einem Spiel der ersten Serie ist zu überprüfen ob
die Paarung gedreht werden kann. Darüber hinaus ist auch zu prüfen ob das Spiel von
Samstag auf Sonntag verlegt werden kann. Der Zeitpunkt der letzten Beurteilung der Bespielbarkeit
und der damit eventuell notwendigen Spielabsage ist auf einen möglichst späten
Zeitpunkt zu legen, spätestens jedoch so, dass ein Anreisen der Gastmannschaft und
des Schiedsrichters verhindert wird.
Bei Ausfällen verständigt der Verein seinen Gegner und den Staffelleiter, dieser
verständigt in der Regel den Schiedsrichter. Ist der Staffelleiter nicht erreichbar ist
vom Verein auch der Schiedsrichter bzw. der Ansetzer zu verständigen. Entstehende
Schiedsrichterkosten durch verspätetet oder nicht gemachte Absagen trägt der Verein der
für die Absagen verantwortlich ist.
Sportliches Verhalten (SpO §25)
1. Während der Ausübung des Sports wird von allen Beteiligten sportliches Verhalten
verlangt.
2. Verstöße gegen den Grundsatz sportlichen Verhaltens können neben den vom Schiedsrichter
zu verhängenden Spielstrafen durch die zuständigen Organe oder durch die zuständigen
Sportgerichte geahndet werden.
3. Jede Mannschaft muss einen Spielführer benennen, der mit einer sichtbaren Armbinde
deutlich zu kennzeichnen ist. Bei vorzeitigem Ausscheiden ist ein Vertreter zu benennen.
Nur der Spielführer ist berechtigt, unter Wahrung der Autorität des Schiedsrichters, ihn über
getroffene Entscheidungen zu befragen. Die Vereine haben darauf einzuwirken, dass möglichst
besonnene und zuverlässige Spieler zu Spielführern ernannt werden.
Kostenregelung
Bei allen Pflichtspielen tragen die Vereine die Kosten. Die Schiedsrichterkosten trägt der gastgebende Verein.
Proteste und Einsprüche
Proteste, Einsprüche sowie Fristen und Gebühren regeln die Ordnungen des FSA.
Aufstiegsrecht zur Landesliga
Die Kreismeister bei den B- bis D-Junioren steigen in die Landesliga auf. Verzichtet der Kreismeister kann der KFV eine andere Mannschaft als Aufsteiger melden. Über eventuelle Aufstiegsspiele entscheidet der Landesjugendausschuss. Mannschaften, die aufsteigen möchten, haben dies bis zum 01.06. dem Vorsitzenden des Jugendausschusses des KFV Harz schriftlich mitzuteilen.
Kreispokal
An den Kreispokalspielen nehmen alle Mannschaften aller Altersgruppen, außer den Mannschaften
der Verbandsliga und C-Junioren Kleinfeld teil. Mannschaften die nicht am Spielbetrieb
teilnehmen sind für den Kreispokal nicht startberechtigt.
Alle Pokalspiele sind zwingend innerhalb von 10 Tagen nach den im Rahmenterminplan
vorgesehenen Termin durchzuführen, danach erfolgt eine kostenpflichtige Wertung
durch das Sportgericht.
Die unterklassigen Mannschaften haben in allen Runden Heimrecht, auch bei den F- bis
D-Junioren mit Beginn der Spielklasseneinteilung zur 2. Spielrunde.
Sind im Viertelfinale eines Pokalwettbewerbs noch zwei Mannschaften eines Vereins, so
bestreiten diese Mannschaften eines der Viertelfinalspiele.
Die Kreispokalsieger sollen möglichst auf neutralem Platz ermittelt werden. 2 Pokalspiele
werden als Vorspiele vor den Pokalendspielen der Herren durchgeführt. Die anderen Pokalspiele
werden an einem „Tag der Pokalendspiele“ an einem Ort durchgeführt. Vereine
können sich bis zum 01.05. für die Ausrichtung bewerben. Liegen keine Bewerbungen vor
entscheidet das Los bei gleichklassigen Mannschaften über das Heimrecht, ansonsten hat
die unterklassige Mannschaft Heimrecht. In den Pokalspielen der G- bis D-Junioren ist ein
mehrmaliges Ein- und Auswechseln von max. 4 Spielern bei Spielunterbrechung gestattet.
Hallenkreismeisterschaft
Die Hallenkreismeisterschaften (Fußball/ Futsal) sind für alle Mannschaften des KFV Harz
die am Spielbetrieb teilnehmen eine Pflichtveranstaltung. Mannschaften die nicht am Spielbetrieb
teilnehmen sind für die Halle nicht startberechtigt.
1. Alle Mannschaften ab Landesliga spielen generell Futsal
2. G-, F- und E-Junioren spielen generell Fußball
3. Alle Kreismannschaften der D-, C- und B-Junioren spielen generell Fußball und können
zusätzlich beim Futsal starten
Der Modus, die genauen Termine und Spielpläne werden rechtzeitig auf der Internetseite
Harzfussball.de bekanntgegeben.
Schiedsrichter
Für die A-, B- und C-Junioren sowie für die Meisterrunden der D-, E- und F-Junioren
werden durch den Schiedsrichterausschuss neutrale Schiedsrichter angesetzt. Für die Absicherung
der Punkt- und Pokalspiele der D- und E-Junioren ist die platzbauende Mannschaft
für die Gestellung der Schiedsrichter verantwortlich*.
Bei den Pokalspielen für A,- B- und C-Junioren generell und bei den D,- E- und F-Junioren ab
dem Halbfinale und den G-Junioren im Finale werden Schiedsrichter durch den Schiedsrichterausschuss
angesetzt¹. Schiedsrichter müssen bis einschließlich Halbfinale von den Heimmannschaften
bezahlt werden, die Schiedsrichterkosten für die Finalspiele trägt der KFV.
In den Meisterschaftsspielen trägt der Heimverein die Schiedsrichterkosten. Zur Durchführung
der Hallenmeisterschaften werden die Schiedsrichter für alle Altersklassen angesetzt,
die Kosten trägt der KFV.
Alle Spiele/Turniere der G-Junioren, wobei in Abstimmung der Vereine ein Moderator
das Spiel/ Turnier begleiten kann.
Alle Spiele der F-Junioren, sind nach Fairplay-Regeln durchzuführen.
In der 1. Kreisklasse und der 2. Kreisklasse kann in Abstimmung der Vereine ein
Moderator das Spiel begleiten. In der Kreisliga (Meisterrunde) wird ein Schiedsrichter
durch den KFV angesetzt.
*Für alle Schiedsrichter, auch die vom Verein gestellt werden, gilt der § 28 der SpO
und die sich daraus ergebenen Aufgaben, Rechte und Pflichten. Werden Schiedsrichter
durch die Vereine gestellt, ist dieser nach dem Spiel zwingend im ESB als
Schiedsrichter einzutragen.
Erziehungsmaßnahmen und Wertung gelber, gelb-roter und roter Karten (JO § 18)
Strafen sind:
- die Verwarnung durch gelbe Karte;
- der Feldverweis auf Zeit (Kleinfeld- D-Junioren u. jünger)
- der Feldverweis durch gelb-rote Karte (Großfeld)
- Feldverweis auf Dauer durch rote Karte.
Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist nicht zulässig.
Ordnungsstrafen
Verwaltungsentscheide (z.B. fehlende Spielermeldung; Nachmeldungen, mangelnde Spielberichte usw.) werden durch die Staffelleiter ausgesprochen, dabei wird eine Schreibpauschale von 1,50 Euro erhoben. RuVO §45b
Ordnungsdienst
Jede Heimmannschaft hat entsprechend der Rahmenrichtlinie für Ordnungsdienste für
die Sicherheit aller Beteiligten Rechnung zu tragen. Zuwiderhandlungen ziehen ein Verfahren
beim Jugendsportgericht nach sich. Ein Nachweis über den Einsatz des Ordnungsdienstes
ist für den Veranstalter Pflicht.
Ein Nachweis des Einsatzes von Ordner ist für das gesamte Spieljahr nachzuweisen.
Jeder der am Spiel beteiligten Vereine hat bei unsportlichen Verhaltensweisen seiner Zuschauer
Eltern und Fans sofort einzuschreiten und gegebenenfalls diese vom Platz zu verweisen.
Ein entsprechender Bericht ist dem Staffelleiter zu übersenden.
Kunstrasenplätze
Die generelle Nutzung von Kunstrasenplätzen als Haupt- oder Ausweichplatz ist gestattet. Der Mannschaftsmeldung ist beizufügen, mit welchem Schuhwerk auf dem Kunstrasen gespielt werden darf (siehe SpO § 30, Ziffer 2)
Post
Der Jugendausschuss wird den gesamten Postverkehr elektronisch über Email erledigen. Die Zustellung der Post ausschließlich über den elektronischen Verteiler des Verbandes.
Auswahlspiele des DFB, FSA und KFV
1. der Verein, der ein Junior/ eine Juniorin für Auswahlspiele oder Lehrgänge abstellen muss,
kann für die Mannschaft, für die er/sie fest gespielt ist, die Verlegung eines angesetzten
Pflichtspieles schriftlich beim Verwaltungsorgan (Staffelleiter) beantragen. Dieser Antrag hat
unverzüglich nach Erhalt der Einladung zu erfolgen, aus organisatorischen Gründen gilt dies
nicht für Hallenmeisterschaften.
2. Junioren/Juniorinnen, die einer Einladung zu Auswahl -und Sichtungsaufgaben ohne anerkannte
Entschuldigung nicht Folge leisten, sind bis zur Klärung durch den zuständigen
Jugendausschuss des KFV bzw. FSA automatisch vorgesperrt.
3. Wegen der Einladung von Junioren/Juniorinnen zu Auswahlaufgaben darf ein Männer–
bzw. Frauenspiel nicht abgesetzt werden.
4. Junioren/Juniorinnen in Wartefrist (Vereinswechsel) können an Auswahlaufgaben teilnehmen.
Während einer Sperrfrist ist dies nicht gestattet.
Alle genannten Termine sind Pflichttermine, die Nichteinhaltung dieser Forderungen ist ein
Ordnungsvergehen, das durch einen Verwaltungsentscheid (RuVO §45b) geahndet wird.
Schlussbestimmungen / Rechtsmittelbelehrung
1. Die vorstehende Ausschreibung zum Spielbetrieb des KFV Harz tritt mit seiner Veröffentlichung
am 01.07.2018 in Kraft und ersetzt zu diesem Zeitpunkt die bisherige Fassung.
2. Gegen diese Ausschreibung, die durch Beschluss des Präsidiums des KFV Harz in Kraft
gesetzt wurde, ist kein Rechtsmittel zulässig (RuVO § 22).
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