Der Spielerpass wird digital

Wie vom Präsidium und Verbandsvorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) beschlossen wurde, wird zum 01.07.2020 der digitale Spielerpass im Verbandsgebiet des FSA für alle Spielklassen - von der Kreisklasse bis zur Verbandsliga - eingeführt und ersetzt die bekannte konventionelle Spielberechtigung mittels eines gedruckten Spielerpasses. Die Idee hinter der Einführung bringt für die Vereine eine Entlastung bei der Antragstellung, denn so entfallen z. B. die Erstellung von Duplikatpässen, die Passerneuerung für Junioren/ Juniorinnen entsprechend § 5, Punkt 3 der Jugendordnung oder auch der Postweg, um die vollständigen Unterlagen einzureichen, um nur einige Gründe zu nennen. Zudem bringt der digitale Spielerpass eine Erleichterung an den Spieltagen.

Damit der Datensatz zum Nachweis der Spielberechtigung im DFBnet vollständig ist, muss er mindestens folgendes aufweisen:

- Nachname, Vorname und Geburtsdatum des Spielers,
- Datum, wann die Spielberechtigung beginnt,
- Passnummer,
- Vereinsname für den die Spielberechtigung gelten soll,
- ein Foto, auf dem das Gesicht des Spielers eindeutig zu identifizieren sein muss (keine gesichtsverdeckende Kleidung wie z. B. Schal, Mütze oder hoher Kragen etc.) und das Foto muss die Identität des Spielers eindeutig nachweisen.

Bis auf das Foto, erfüllen aktuell alle Spieler und Spielerinnen in Sachsen-Anhalt die Voraussetzungen für den digitalen Spielerpass, die bereits jetzt ein gültiges Spielrecht haben (siehe Anlage 1). Da bereits auch schon sehr viele Vereine damit begonnen haben, Spielerfotos für ihre Spieler hochzuladen (siehe Anlage 2), müssen nur Fotos für Spieler ab sofort hochgeladen werden, wo dies bisher noch nicht geschehen ist oder für Spieler, die den Verein wechseln sowie erstmalig ein Spielrecht beantragen. Solange ein Spieler nicht den Verein wechselt, ist das Foto immer vorhanden und dies auch über den Saisonwechsel hinaus. Lediglich auf die Aktualität des Fotos muss entsprechend der Vorgaben geachtet werden, wie z. B. entsprechend § 5, Punkt 3 der Jugendordnung.

Zur Zeit ist die Antragstellung über das DFBnet-Modul „Antragstellung Online“ für folgende Antragsarten möglich und soll weiterhin online erfolgen:

- Erstausstellung
- Vereinswechsel
- Abmeldung
- Personenänderung/ Erneuerung
- nachträgliche Zustimmung
- Internationaler Vereinswechsel
- Erstausstellung ausländischer Spieler/ Spielerinnen

Da es möglich ist, dass die in der Wechselperiode 2 der Saison 2019/20 beantragten Vereinswechsel und das daraus resultierende Pflichtspielrecht erst zum 01.07.2020 Gültigkeit hat, ist es notwendig, dass die Beantragung des Spielrechtes ab dem 01.01.2020 grundsätzlich online mittels der DFBnet Applikation „Antragstellung-Online“ bei der Passstelle des FSA zu beantragen ist. Dabei soll vom Antragsteller auch ein Foto des Spielenden hochgeladen werden. Alternativ kann das Foto auch hochgeladen werden, bevor die Nachmeldung des Spielers beim Staffelleiter erfolgt. Gehen in der Übergangszeit bis zum 30.06.2020 Anträge in Papierform beim FSA ein erfolgt die Genehmigung wie bisher und der Verein muss das Foto im Nachgang hochladen, bevor er den Spieler beim Staffelleiter nachmeldet.

Die Hinweise und Informationen, wie sie ein Spielerfoto erstellen, welche Anforderungen an das Foto gestellt werden und über die Möglichkeiten, wie sie es hochladen können, erhalten sie unter folgendem Link "Leitfaden zur Erstellung von Spielerfotos" oder in der Anlage. Zudem finden sie in der Anlage auch wichtige Formulare in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten, die Beachtung finden müssen.

Zweitspielrechte, Gastspielrechte und vorzeitige Pflichtspielrechte müssen weiterhin wie bisher für die laufende Saison (2019/ 20) beantragt werden und dazu sind die auf der Homepage hinterlegten Formulare zu verwenden. Hier erfolgt die Umstellung auf die Online-Beantragung zur neuen Saison, sobald in den einzelnen Altersklassen keine Spielrechte dieser Art mehr für die jetzt laufende Saison ausgestellt werden können. Die Information, ab wann dies der Fall sein wird, geht allen Vereinen rechtzeitig zu.

Bis zur Einführung des digitalen Spielerpasses zum 01.07.2020 erfolgt weiterhin der Druck und Versand der Spielerpässe und nur wenn ein Spielrecht erst ab dem 01.07.2020 erteilt wird, wird auf den Passdruck manuell verzichtet.

Wir möchten alle Vereine bitten, dass sie ab sofort zur Beantragung eines Spielrechtes ausschließlich das neue Formular nutzen, dass sie unter dem Link "Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis" oder dem Anhang entnehmen, denn hier findet auch der Datenschutz in Bezug auf das Foto Beachtung (Bitte den Antrag downloaden, auf dem Computer speichern und nach dem erneuten öffnen sehen sie auch die roten Pflichtfelder, die auszufüllen sind). Zudem sind im neuen Formular auch Verlinkungen vorhanden, die weitere Informationen zum Datenschutz und zur Beantragung von Spielern ausländischer Staatsangehörigkeit enthalten. Zudem gibt es weitere Hinweise zur Möglichkeit der Veröffentlichung persönlicher Daten auf FUSSBALL.DE.

Weitere Informationen zum "Digitalen Spielerpass" finden sie auch auf der Homepage des FSA, wenn sie dem Link folgen: Digitaler Spielerpass

Selbstverständlich werden wir sie fortlaufend über Neuerungen in Bezug auf die Einführung des digitalen Spielerpasses informieren, diese Informationen in den sozialen Medien des FSA veröffentlichen und auch die zuständigen Gremien in den KFV/ SFV schulen.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Passstelle sowie ich gerne - auch telefonisch - zur Verfügung, um diese Neuerung im Passwesen und damit verbundenen Vorteile für sie, als Vereine, schnell, reibungslos und unkompliziert im Verbandsgebiet des FSA einführen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Scheibel
Spielbetrieb/ Schiedsrichterwesen/
DFBnet - Administration

Markus Scheibel, Steffen Köhler, 12.12.2019

Bild: FSA, Markus Scheibel